FACHANWALT TORSTEN FÖLSNER · LEIPZIG

Ihr Fachanwalt für

Versicherungsrecht

Sie sind krankgeschrieben, das vereinbarte Geld bleibt aus, oder die Versicherung entzieht Ihnen den Schutz. Genau dann stehen Sie allein da, wenn Sie sich am dringendsten darauf verlassen müssten. Wir nehmen Ihre Versicherung in die Pflicht.

Rechtsanwalt Fölsner

Torsten Fölsner

Fachanwalt für Versicherungsrecht und Rechtsanwalt für Bankrecht

Rechtsanwalt Fölsner

Torsten Fölsner

Fachanwalt für Versicherungsrecht und Rechtsanwalt für Bankrecht

Rückmeldung in 24 Stunden

4,8 / 5 bei Google

Rechtsanwalt Fölsner

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Fachanwalt für Versicherungsrecht und Rechtsanwalt für Bankrecht

4,8 von 5 Sternen bei Google

aus zahlreichen Bewertungen

Fachanwalt

für Versicherungsrecht

Spezialisiert auf

private Krankenversicherung

Rechtsschutzversichert? Um die Deckung kümmern wir uns.

Die meisten unserer Mandanten sind rechtsschutzversichert. Wir stellen die Deckungsanfrage direkt bei Ihrer Versicherung und klären die Kostenübernahme für Sie.

Deckung prüfen lassen

Ihr Anwalt: Torsten Fölsner

Rechtsanwalt Fölsner
Rechtsanwalt Fölsner

FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT UND RECHTSANWALT FÜR BANKRECHT

Torsten Fölsner ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Er hat sich bewusst auf einen scharf umrissenen Bereich konzentriert: die private Krankenversicherung mit Krankentagegeld und Kündigung/Rücktritt. Kein „Alleskönner“, sondern ein Spezialist, der die Argumentationsmuster der Versicherer kennt und ihnen geschlossen entgegentritt. Die Kanzlei FÖLSNER Rechtsanwälte PartGmbB sitzt in Leipzig und vertritt Mandanten bundesweit. Sie haben einen festen Ansprechpartner statt einer anonymen Hotline.

Fachanwalt für Versicherungsrecht mit über 15 Jahren Erfahrung

Spezialisiert auf private Krankenversicherung und Krankentagegeld

Bundesweite Vertretung gegenüber allen großen Versicherern

Fester persönlicher Ansprechpartner statt anonymem Online-Portal

Beratungstermin vereinbaren

Einige Mandantenstimmen

AUSGEZEICHNET

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Basierend auf 5+ Bewertungen

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Versicherungsrecht

Spezialisiert & zertifiziert: Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht konzentriere ich mich bewusst auf einen scharf umrissenen Bereich: die private Krankenversicherung. Diese klare Spezialisierung bedeutet für Sie:

fundiertes Know-how statt Allgemeinwissen

ich kenne die Argumentationsmuster der Versicherer im Detail

ein fester Ansprechpartner statt anonymer Hotline

Versicherungsrecht – anwaltliche Beratung

Typische Fallkonstellationen: Krankentagegeld, Kündigung, Rücktritt

Die meisten Anfragen betreffen ausbleibendes Krankentagegeld sowie Kündigung und Rücktritt der privaten Krankenversicherung. Darüber hinaus erstreckt sich meine Erfahrung auf Beitragsanpassungen, Leistungskürzungen, die Anfechtung wegen angeblicher Anzeigepflichtverletzung und die Auseinandersetzung um Krankheitskostenerstattungen.

Themenfeld
Beispiel

Krankentagegeld

Einstellung der Zahlung, angebliche Arbeitsfähigkeit

Vertragsbestand

Kündigung, Rücktritt, Anfechtung

Anzeigepflicht

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Durchsetzung

Außergerichtlich, Klage, Vergleich

So gehen wir vor.

01

Fall schildern

Senden Sie uns eine kurze Zusammenfassung Ihrer aktuellen Situation über das Formular oder fordern einen Rückruf an.

01

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02

Ersteinschätzung & Strategie (in 24 Std.)

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und Ihre Erfolgsaussichten und melden uns unverzüglich bei Ihnen.

02

Ersteinschätzung & Strategie (in 24 Std.)

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03

Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Wir fordern die Leistung ein oder wehren Kündigung und Rücktritt ab, außergerichtlich oder, wenn nötig, gerichtlich.

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Wir setzen Ihre Ansprüche durch

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Jetzt Beratungstermin vereinbaren, um eine Ersteinschätzung zu erhalten

Das fragen Mandanten am häufigsten.

Meine PKV zahlt das Krankentagegeld nicht mehr. Darf sie das?

Die Versicherung hat mir wegen einer „Anzeigepflichtverletzung“ gekündigt. Was kann ich tun?

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Übernehmen Sie auch Streit um die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?

Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Wir nehmen Ihre Versicherung in die Pflicht.

Ob ausbleibendes Krankentagegeld oder Kündigung Ihrer PKV: Je früher wir handeln, desto besser stehen Ihre Chancen. Schildern Sie uns Ihren Fall, Rückmeldung in 24 Stunden.