RECHTSANWALT TORSTEN FÖLSNER · LEIPZIG

Ihr Anwalt für

Bankrecht

Ob durch Betrug, einen fremden Zugriff auf Ihr Konto oder eine missbrauchte Karte: Geld, das Sie nie freigegeben haben, muss die Bank nach § 675u BGB grundsätzlich erstatten. Wir setzen das für Sie durch, auch wenn die Bank zunächst ablehnt.

Rechtsanwalt Fölsner

Torsten Fölsner

Fachanwalt für Versicherungsrecht und Rechtsanwalt für Bankrecht

Rechtsanwalt Fölsner

Torsten Fölsner

Fachanwalt für Versicherungsrecht und Rechtsanwalt für Bankrecht

Rückmeldung in 24 Stunden

4,8 / 5 bei Google

Rechtsanwalt Fölsner

Torsten Fölsner

Fachanwalt für Versicherungsrecht und Rechtsanwalt für Bankrecht

4,8 von 5 Sternen bei Google

aus zahlreichen Bewertungen

15+ Jahre Erfahrung

im Bank- und Versicherungsrecht

Spezialisiert auf

Verbraucher & Privatpersonen

Rechtsschutzversichert? Um die Deckung kümmern wir uns.

Die meisten unserer Mandanten sind rechtsschutzversichert. Wir stellen die Deckungsanfrage direkt bei Ihrer Versicherung und klären die Kostenübernahme für Sie.

Deckung prüfen lassen

Ihr Anwalt: Torsten Fölsner

Rechtsanwalt Fölsner
Rechtsanwalt Fölsner

FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT UND RECHTSANWALT FÜR BANKRECHT

Torsten Fölsner ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Bankrecht hat er rund 400 Fälle erfolgreich für seine Mandanten durchgesetzt, als einer der wenigen Anwälte, die dieses Rechtsgebiet konsequent auf Verbraucherseite betreiben. Statt eines anonymen Online-Portals haben Sie einen festen Ansprechpartner, der die Argumentationsmuster der Banken kennt und ihnen geschlossen entgegentritt. Die Kanzlei FÖLSNER Rechtsanwälte PartGmbB sitzt in Leipzig (Feuerbachstraße 12) und arbeitet bundesweit.

Rund 400 Bankrechtsfälle erfolgreich für Mandanten durchgesetzt

Fachanwalt für Versicherungsrecht, seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen

Einer der wenigen Anwälte, die das Bankrecht konsequent auf Verbraucherseite betreiben

Fester persönlicher Ansprechpartner statt anonymem Online-Portal

Beratungstermin vereinbaren

Einige Mandantenstimmen

AUSGEZEICHNET

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Basierend auf 5+ Bewertungen

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Bankrecht

Spezialisiert & erfahren: Ihr Anwalt für Bankrecht in Leipzig

Als einer der wenigen Anwälte, die das Bankrecht konsequent auf Verbraucherseite betreiben, konzentriere ich mich auf nicht autorisierte Zahlungen. Diese klare Spezialisierung bedeutet für Sie:

fundiertes Know-how statt Allgemeinwissen

ich kenne die Argumentationsmuster der Banken im Detail

rund 400 erfolgreich durchgesetzte Fälle

Bankrecht – anwaltliche Beratung

Typische Fallkonstellationen: Phishing, Kartenmissbrauch, gehacktes Konto

Die meisten Anfragen betreffen unautorisierte Überweisungen nach Phishing, missbrauchte Giro- und Kreditkarten sowie gehackte Online-Banking-Zugänge. Darüber hinaus erstreckt sich meine Erfahrung auf Lastschriftrückgaben, Haftungsfragen bei Echtzeitüberweisungen, Sorgfaltspflichten der Banken und die Abwehr unberechtigter Rückforderungen.

Themenfeld
Beispiel

Unautorisierte Zahlungen

Phishing, gefälschte Überweisungen, Kartenmissbrauch

Beweislast

Grobe Fahrlässigkeit, Sorgfaltspflichten der Bank

Anspruchsgrundlage

§ 675u BGB, Erstattung & Schadensersatz

Durchsetzung

Außergerichtlich, Klage, Vergleich

In drei Schritten zu Ihrem Geld.

01

Fall schildern

Senden Sie uns eine kurze Zusammenfassung Ihrer aktuellen Situation über das Formular oder fordern einen Rückruf an.

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02

Ersteinschätzung & Strategie (in 24 Std.)

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und Ihre Erfolgsaussichten und melden uns unverzüglich bei Ihnen.

02

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03

Wir holen Ihr Geld zurück

Wir setzen Ihren Anspruch gegenüber der Bank durch, außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht. Vergleiche sind dabei der Regelfall und ein gutes Ergebnis.

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Das fragen Mandanten am häufigsten.

Mein Geld ist weg und die Bank zahlt nicht. Habe ich überhaupt eine Chance?

Die Bank sagt, ich sei selbst schuld gewesen. Stimmt das?

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Wie schnell sollte ich handeln?

Welche Fälle übernehmen Sie?

Holen Sie sich Ihr Geld zurück. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.

Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Beweislage. Schildern Sie uns Ihren Fall, und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung.